Erstgespräch


Psychotherapeutische und klinisch-psychologische Praxis Purkersdorf
Mag. Barbara Mikulas


Erstgespräch

Die ersten Schritte am Weg zu einem Erstgespräch in meiner psychologisch-psychotherapeutischen Praxis in Purkersdorf

Terminvereinbarung

Sie können mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Ich werde Ihre Anfrage während der Woche innerhalb von 24 Stunden verlässlich beantworten. Nach einem telefonischen ersten Kontakt vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch in meiner psychologisch-psychotherapeutischen Praxis in Purkersdorf.

Das Erstgespräch

Das erste Gespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen, da die beidseitige Sympathie und das Entstehen einer vertrauensvollen Beziehung für den Behandlungserfolg von großer Bedeutung ist.
Während des Erstgesprächs stellen wir Ihr persönliches Anliegen in den Mittelpunkt. Sie lernen meine Arbeitsweise kennen und wir klären Ihre Fragen, Ziele, mein Behandlungsangebot und die Rahmenbedingungen.
Das Erstgespräch und jede weitere Einheit dauern 50 Minuten.

Beginn

Wenn Sie sich zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit entschieden haben, ist es von Vorteil, regelmäßige Termine  zu vereinbaren.

Honorar

Das Honorar für eine Behandlungseinheit (à 50 Minuten) beträgt € 110,-. Die Begleichung des Honorars erfolgt beim Erstgespräch in bar. Jede weitere Stunde können Sie in bar oder per Überweisung zahlen. Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist möglich, wenn eine psychische krankheitswertige Störung vorliegt. 

Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir rechtzeitig Bescheid zu geben. Terminverschiebungen oder Absagen sind telefonisch bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Nichterscheinen zum (Sprach/Video-)Termin oder kurzfristiger Absage ist das Honorar einer Sitzung in voller Höhe zu begleichen.  Durch ein verspätetes Erscheinen verkürzt sich die Gesprächszeit entsprechend.

Verschwiegenheitspflicht

Gemäß dem Psychologengesetz § 14 und dem Psychotherapiegesetz § 15 bin ich an die Verschwiegenheitspflicht gebunden.  Diese gesetzliche Vorgabe entspricht auch meiner Haltung als Psychologin Ihnen einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen anbieten zu können.

Medizinische Abklärung

Eine medizinische Abklärung Ihrer Beschwerden bei einer Ärztin oder einem Arzt wird allen Patienten, die eine klinisch-psychologische Behandlung oder Psychotherapie in Anspruch nehmen, vorab empfohlen.
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